Keine Verletzungen und Brände mit Feuerwerk

BfB und bfu zum 1. August

Bald krachen am Himmel wieder Hunderttausende von Feuerwerkskörpern. Der 1. August steht vor der Tür. Ungefährlich ist das beliebte Feiertagsvergnügen jedoch laut der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung nicht. Denn jährlich ereignen sich rund 250 Unfälle. Die durch Feuerwerk verursachten Brandschäden belaufen sich auf durchschnittlich 4 Mio. Schweizer Franken.

Es sind nicht defekte Feuerwerkskörper, die zu den jährlichen Unfällen und Bränden führen. Die Ursache liegt in der unsachgemässen und sorglosen Handhabung: „Wer sich vor dem Abfeuern von Feuerwerk informiert und Feuerwerk nur mit einem genügenden Abstand zu Menschen und Gebäuden abfeuert, hat bereits viel für die Sicherheit getan”, betont Kurt Steck, Brandschutzexperte der BfB. Die wichtigsten Sicherheits-Tipps der BfB und der bfu für einen unfallfreien 1. August lauten:

  1. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern soll man sich über die Handhabung informieren lassen und die Gebrauchsanleitung lesen.
  2. Feuerwerk ist an einem kühlen, trockenen Ort zu lagern.
  3. Feuerwerk darf nie in der Nähe von Menschen gezündet werden. Je nach Grösse der Raketen ist zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von bis zu 200 Metern einzuhalten (Anleitung beachten).
  4. Raketen dürfen nur aus fest verankerten Flaschen und Rohren starten.
  5. In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
  6. Feuerwerk gehört nicht in die Hände kleiner Kinder. Grössere Kinder sind während des Abfeuerns zu beaufsichtigen.
  7. Blindgängern soll man sich erst nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten nähern. Wer auf ganz sicher geht, übergiesst den Feuerwerkkörper mit Wasser. Nachzündeversuche sind zu unterlassen.
  8. Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, sind Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen.

Quelle: bfu.ch