Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben

Luzern, 27. August 2018
 
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben
 
Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten Tage und den kühleren Temperaturen wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Luzern nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen per sofort aufgehoben.
 
Wegen der regional unterschiedlich gefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons Luzern mit Feuern im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Seit Donnerstag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30-40 mm Regen. Einzig im nördlichen Kantonsteil war die Regenmenge mit 10-20 mm geringer. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot aufzuheben und die Gefahrenstufe 4 «gross» auf Gefahrenstufe 3 «erheblich» – mit besonderer Vorsicht im nördlichen Kantonsteil – zurückzustufen.
 
Weiterhin Vorsicht geboten
Die Bevölkerung ist weiterhin zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien aufgefordert. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen Sommers sind insbesondere die Waldböden selbst nach den Niederschlägen nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzende Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung
eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörpers Brände entstehen.
 
Aus diesem Grund sind folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:
 keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
 feste Feuerstellen benutzen
 bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
 Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
 Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) wird zusammen mit den Zentralschweizer
Kantonen die Situation weiterhin beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe
mitteilen.
 
Regeln weitgehend eingehalten
Das Feuerverbot war im Kanton Luzern am 26. Juli 2018 als absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe erlassen worden. Aufgrund der sich verschärfenden Situation musste es am 30. Juli 2018 in ein allgemeines Feuerverbot im Freien verschärft werden. Am 14. August 2018 wurde es wiederum leicht gelockert und kann nun 10 Tage später definitiv aufgehoben werden. Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die verantwortlichen Personen danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis für diese besondere Massnahme.

Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald aktualisiert und aufgeschaltet.